ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB VON EINTRITTSKARTEN IM VORVERKAUF BEI DER CMT COTTBUS CONGRESS, MESSE & TOURISTIK GMBH (NACHFOLGEND CMT GMBH GENANNT)
AGB Erwerb von Eintrittskarten als Download-PDF
1. Geltungsbereich
Der Erwerb von Eintrittskarten bei der CMT GmbH oder der Versand von Eintrittskarten durch die CMT GmbH erfolgt auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsbeziehungen
Die CMT GmbH vermittelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters den Eintrittskartenverkauf, soweit die CMT GmbH nicht selber Veranstalter ist. Mit dem Kauf von Eintrittskarten und Gutscheinen kommt ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Veranstaltungsbesucher/Käufer zustande.
3. Reservierung
Die Reservierung von Eintrittskarten ist höchstens für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen möglich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde. Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt der Anspruch auf den Erwerb der reservierten Karten. Kartenvorbestellungen für die Tages- bzw. Abendkasse können nur in Ausnahmen und bei vorheriger Überweisung/Gutschrift des Kaufpreises vorgenommen werden.
Die Annahme von Kartenreservierungen kann nur bis max. 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung angenommen werden. Das Risiko der pünktlichen Zusendung trägt der Kartenkäufer.
4. Digitaler Kartenverkauf
Eintrittskarten können online u.a. über folgende Webseiten erworben werden: cmt-cottbus.de, cottbus.de, reiseland-brandenburg.de.
Die Bezahlung erfolgt über die dort angegebenen Zahlungsverfahren (Kreditkarte, PayPal, etc.). Hierbei werden alle Kunden-, Auftrags- und Bezahldaten SSL-verschlüsselt übertragen.
Bei Abwicklung des Kartenverkaufes über Ticketsysteme Dritter (bspw. Reservix, CTS Eventim etc.) finden deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ticketverkauf in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich Anwendung.
5. Abendkasse
Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, auch bei Vor- und Nachmittagsveranstaltungen.
6. Gebühren
Beim Erwerb von Eintrittskarten werden Gebühren erhoben, deren Art und Höhe durch den Veranstalter festgelegt werden. Hierzu zählen insbesondere die Vorverkaufsgebühr, System- oder Ticketgebühr sowie eine Werbe- oder Kommunikationsgebühr. Bei Abwicklung des Kartenverkaufes über Ticketsysteme Dritter kann zusätzlich eine Ticketgebühr anfallen, die durch den Käufer zu tragen ist.
7. Bezahlung und Versand
Der Kunde kann die Zahlungsart und die Versandart im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten wählen. Der Versand von Karten erfolgt erst, wenn der Zahlungseingang des vollständigen Kaufpreises (Kartenpreis zuzüglich der Versandkosten) auf dem Geschäftskonto der CMT GmbH erfolgt ist.
Die Wahl des Versandunternehmens erfolgt durch die CMT GmbH. Die Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller.
Der Kunde ist verpflichtet, die Veranstaltungskarten unverzüglich nach Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und eventuelle Reklamationen der CMT GmbH unverzüglich schriftlich oder telefonisch (0355 75 42 444) mitzuteilen. Nach Ablauf der Veranstaltung sind Reklamationen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Lieferung in das außereuropäische Ausland oder nicht EU-Länder können zusätzliche landesspezifische Einfuhrzölle, ggf. Verzollungsgebühren, Verzollungsdienstleistungsgebühren sowie ggf. Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Lieferland ab. Diese Gebühren trägt der Kartenkäufer.
8. Gutschein- und Kartenkauf per print@home
Nach Abschluss des Kaufvorganges werden die erworbenen Karten/ Gutscheine dem Käufer als PDF zur Verfügung gestellt. Zum Ausdruck wird der Adobe Reader benötigt, der kostenfrei unter www.adobe.com erhältlich ist. Der spezifische Barcode wird mit dem Scannen beim Vorstellungsbesuch entwertet.
9. Ermäßigungen
Die Entscheidung von Ermäßigungen sowie die Personengruppen, für die Ermäßigungen gelten sollen, obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Ein entsprechender Nachweis wird durch die CMT GmbH beim Kartenverkauf verlangt. Ohne gültigen Nachweis kann kein Verkauf zum ermäßigten Preis erfolgen.
10. Gutscheine
Bei der CMT GmbH erworbene Gutscheine können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres eingelöst werden. Ein Umtausch in Bargeld oder die Auszahlung eines Restbetrages sind nicht möglich. Bleibt der Kartenkaufpreis unterhalb des Gutscheinwertes, wird dem Kunden ein Restwertgutschein ausgehändigt. Die Gültigkeit des Restwertgutscheines entspricht der des Erstgutscheines. Bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen durch den Kunden kann kein Ersatz geleistet werden.
11. Rollstuhlfahrerplätze, Stellplätze für Rollatoren
Für die Inklusion von Menschen mit eingeschränk- ter Mobilität hat die CMT GmbH exklusive Besu- cherplätze (Rollstuhl- oder Rollatorenplätze) vor- gesehen, die am Veranstaltungstag zugewiesen werden. Bitte fragen Sie in unseren Vorverkaufs- stellen bzw. an der Abendkasse nach den entspre- chenden Plätzen. Sie erreichen uns auch telefo- nisch oder per Email unter: 0355 75 42 444 oder tickets@cmt-cottbus.de. Aufgrund unseres Räumungskonzeptes für Notfälle können wir nicht in allen Bereichen Rollstuhl- oder Rollatorenplätze zur Verfügung stellen. Daher bit- ten wir Sie, keine anderen Plätze als die zugewiese- nen Plätze einzunehmen. Im Übrigen ist Ziffer 12 dieser AGB zu beachten. Rollatoren sind an einem dafür vorgesehenen Platz abzustellen. Das Hauspersonal gibt die am jeweili- gen Veranstaltungstag geltende Abstellfläche wäh- rend der Einlasszeit bekannt. Aus Sicherheitsgründen dürfen Rollatoren nur an hier- für ausgewiesenen Stellen abgestellt werden.
12. Sitzplatzänderungen
Die CMT GmbH behält sich Sitzplatzänderungen aufgrund von kurzfristigen produktionsbedingten Um- und Aufbauten vor. Ein Besucher ist zur Minderung des Eintrittspreises in diesem Falle nur dann berechtigt, sofern er auf einen in der allgemeinen Preiskategorie der CMT GmbH niedriger angesetzten Sitzplatz umgesetzt wird.
Eigenmächtiger Sitzplatzwechsel des Besuchers ist unzulässig. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die CMT GmbH den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Wachund Einlasspersonals der CMT GmbH bzw. seiner Dienstleister andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt – auch in anderen Bereichen – einzunehmen.
Personen mit Rollstuhl, die nicht den für sie vorgesehenen Platz (Rollstuhlplatz) besetzen, können von der CMT GmbH und ihren Dienstleistern zur Aufrechterhaltung des Räumungskonzepts und zur größtmöglichen Gewährleistung der Sicherheit für Leib und Leben aller Gäste auf einen der ausgewiesenen Rollstuhl-/Rollatorenplätze verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
13. Ausfall oder Absage einer Veranstaltung
Bei Ausfall und endgültiger Absage der Veranstaltung hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises abzüglich der Vorverkaufsgebühr nebst darauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter und damit nur bei Eigenveranstaltungen gegen die CMT GmbH. Die Rückabwicklung erfolgt in der Regel über die jeweilige Verkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der Aufführung, bei der Verkaufsstelle geltend gemacht wird, bei der die Karte erworben wurde, soweit die jeweilige Vorverkaufsstelle keine längeren Rücknahmefristen einräumt.
14. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit die CMT GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht daher kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.
15. Änderungen von Veranstaltungsdatum, Uhrzeit oder Ort.
Die CMT GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kartenkäufer über die Änderung des Veranstaltungsdatums, die Uhrzeit, den Ort o.ä. persönlich zu informieren. Dies liegt in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.
16. Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegen die CMT GmbH bzw. den Veranstalter auf Ausstellen einer Ersatzkarte. Falls dennoch eine Ersatzkarte ausgestellt wurde, und es werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
17. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten und Gutscheinen ist zu einem höheren Preis als der auf der Eintrittskarte angegebene untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
18. Garderobe
Aus Sicherheitsgründen besteht bei öffentlichen Veranstaltungen die Verpflichtung, die Garderobe zu ortsüblichen Entgelten in Höhe von 1,00 € /Person abzugeben. Die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken, die eine Maximalgröße von DIN A4 (30 cm x 21 cm) überschreiten, ist nicht gestattet. Im Übrigen ist die Hausordnung der CMT zu beachten (einsehbar unter: www.cmt-cottbus.de).
19. Schadenersatz und Eigentumsvorbehalt
Die CMT GmbH haftet auf Schadensersatz für Sach- und Vermögensschäden, die ein Besucher auf Grund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der CMT GmbH oder ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Für Personenschäden haften die CMT GmbH, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Veranstalters/der CMT GmbH.
20. Datenschutz, Ton- und Filmaufzeichnungen
Soweit die CMT GmbH persönliche Daten von Besuchern erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister und Vertragspartner, die im Auftrag der CMT GmbH persönliche Daten von Besuchern nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs/Kartenvorverkaufs, zum Versand von Publikationen), sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die CMT GmbH darf bei Veranstaltungen in ihrem Hause Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen) und Print-/ Online-/Fernsehmedien solche Aufnahmen/ Aufzeichnungen und Übertragungen gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesuchern ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
21. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort dieser Leistungen der CMT GmbH ist Cottbus.
22. Salvatorische Klausel
Sofern eine einzelne Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden sollte, sollen die Übrigen Regelungen hiervon unberührt rechtlich Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem, was Regelungsinhalt sein sollte, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Stand: März 2026
Daniela Kerzel
Geschäftsführerin
CMT Cottbus
Congress, Messe & Touristik GmbH
Vorparkstraße 3
03042 Cottbus
